Kosten
Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?
Diese setzt sich aus der Gebühr für die erbrachte Leistung und einem Auslagenersatz zusammen. Die Steuerberaterinnen und Steuerberater sind dabei nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) an die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) zwingend gebunden, die das Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erlässt.

Generell kann festgehalten werden, dass sich mit zunehmendem Wert, das Honorar des Beraters erhöht.
Dort wo ein Wert der Beratung nicht feststellbar ist (Rat, Auskunft), bzw. wo die Verordnung dies vorsieht, darf eine Zeitgebühr berechnet werden. Diese ist auf maximal 46,00 € (netto) je angefangene halbe Stunde beschränkt.
Steuerberatungshonorare sind steuerlich absetzbar, soweit sie einer Einkunftsart zuordenbar sind.
In einem unverbindlichem Kennenlerngespräch, welches wir mit Ihnen unentgeltlich durchführen, informieren wir Sie u.a. darüber welche Kosten für ihr Anliegen in etwa entstehen werden. Dieses Erstgespräch dauert ca. 30 Minuten und dient ausschließlich dem Kennenlernen und der Auftragsklärung. Steuerliche Beratung findet in diesem Rahmen nicht statt. Sie können dann entscheiden, ob Sie uns mit der Erledigung Ihres Anliegens beauftragen wollen.
Zuschüsse
Unsere Praxis (namentlich Herr Dr. Groß) ist als qualifiziertes Beratungsunternehmen bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und beim RKW Hessen freigeschaltet.
Insofern können Fördermittel bzw. Zuschüsse für das Beratungshonorar (ausser: Steuerberatung) beantragt werden.
Fragen sie nach. Wir informieren sie gerne über die bestehenden Fördermöglichkeiten.